Führerschein Klasse B
Der Führerschein Klasse B gilt für Kraftfahrzeuge
- bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
- Ausgenommen sind Krafträder.
Ausbildung
Theoretischer Unterricht:
bei Ersterteilung
12 x 90 Minuten Grundunterricht
2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
bei Erweiterung
6 x 90 Minuten Grundunterricht
2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung
mindestens 12 Übungsstunden
Sonderfahrten
mindestens:
5 x 45 Minuten Überlandfahrt
4 x 45 Minuten Autobahnfahrt
3 x 45 Minuten Nachtfahrt
Antrag
1 x Lichtbild, Personalausweis
1 x Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
1 x Teilnahmebescheinigung "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (LSM)
Voraussetzungen
Mindestalter:
18 Jahre