Begleitendes Fahren (bF17)
Begleitendes Fahren (bF17) gilt für Kraftfahrzeuge
- bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
- Ausgenommen sind Krafträder.
Besonderheit
Begleitetes Fahren (bF 17), oder auch umgangssprachlich Führerschein mit 17, ist eine Sonderregelung in Deutschland bei der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren. Ziel der Regelung ist es, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken, da diese häufig noch nicht über die notwendige Erfahrung, jedoch über eine hohe Risikobereitschaft verfügen.
Ausbildung
Theoretischer Unterricht:
bei Ersterteilung
12 x 90 Minuten Grundunterricht
2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
bei Erweiterung
6 x 90 Minuten Grundunterricht
2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung
mindestens 12 Übungsstunden
davon mindestens 10 Übungsstunden auf einem Fahrzeug mit manueller Schaltung.
danach wird die Ausbildung mit unserem Kona (E-Auto) oder Citroen C5 (Automatik) fortgeführt.
Sonderfahrten
5 x 45 Minuten Überlandfahrt
4 x 45 Minuten Autobahnfahrt
3 x 45 Minuten Nachtfahrt
Antrag
1 x Lichtbild, Personalausweis
1 x Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
1 x Teilnahmebescheinigung "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (LSM)
Voraussetzungen
Mindestalter:
17 Jahre