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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Erolzheim

Die Fahrausbildung umfasst den theoretischen und den praktischen Fahrunterricht.
Der Unterricht wird nach der geltenden Fahrschülerausbildungsordnung (FahrschAusbO) erteilt.

Darüber hinaus gelten die nachstehenden Bedingungen welche Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.

Beendigung der Ausbildung

  1. Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.
  2. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen die Entgelte der Fahrschule Erolzheim welche durch den nach § 19 FahrlG bestimmten aktuellen Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind gültig.
  3. Eignungsmängel des Fahrschülers:
    Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüll, so kann keine Ausbildung stattfinden. Der Ausbildungsvertrag wird aufgelöst. Der Fahrschule Erolzheim steht der Grundbetrag und Ersatz für alle erbrachte Leistungen und Auslagen in voller Höhe zu. Benötigt der Fahrschüler wegen mangelnder körperlichen oder geistigen Fitness mehr als vierzig (40) Übungsstunden, so ist mit Beginn der 41 Übungsstunde die Fahrschule berechtigt den halben Anmeldebetrag gemäß dem aktuellen Preisaushang zu fordern.
  4. Für auch darüber hinaus gehend Übungsstunden ist mit Beginn der der jeweils ersten Fahrstunde der jeweils nächsten vierzig (40) Übungsstunden der halbe Anmeldebetrag gemäß dem aktuellen Preisaushang als erhöhte Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Entgelte, aktueller Preisaushang

Die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte entsprechen den zum Zeitpunkt der Unterzeichnung durch öffentlichen Aushang in der Fahrschule Erolzheim einsehbaren Preise der Preistafel.

Grundbetrag und Leistungen

  1. Mit dem Grundbetrag werden abgegolten:

    Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule Erolzheim sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts inklusive Lehrmaterial „WINDRIVE Theorietrainer“ und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung.

    Mit dem Entgelt für die Vorstellungen zu den Prüfungen werden abgegolten:
    1. Die Verwaltung zu den Prüfungsvorstellungen
    2. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt Vorstellung zur theoretischen Prüfung gemäß dem aktuellen Preisaushang erhoben.

    Es erfolgt keine Erhebung eines Teilgrund Betrages nach nicht bestandener Prüfung.

    Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten:
    1. die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie
    2. die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts durch einen Fahrlehrer.
    Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur praktischen Prüfung werden abgegolten:
    1. Die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt.
    2. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt Vorstellung zur praktischen Prüfung gemäß dem aktuellen Preisaushang erhoben.

Zahlungsbedingungen

Alle Beträge sind in bar in der Fahrschule zu den üblichen Büroöffnungszeiten zu entrichten.
Beträge über 1000,-€ können per Überweisung an das Konto der Fahrschule entrichtet werden:
Kontodaten

  1. Es werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages sofort fällig.
  2. Das Entgelt für die Fahrstunde ist vor Antritt der Fahrstunde fällig.
    Vor der ersten Fahrstunde ist eine Karte mit 12 Übungsstunden zu erwerben.
    Vor der ersten Sonderfahrt ist das Sonderfahrten Heft mit 12 Fahrstunden zu erwerben.
    Das Fahrstunden Heft dient als weiterer Nachweis über bereits bezahlte und geleistete Fahrstunden.
  3. Es ist für jede Fahrstunde das korrekte Original-Fahrstundenheft mitzubringen.
    Die geplanten Fahrstunden werden vom Fahrlehrer vor Beginn der Fahrstunde im Fahrstundenheft mit Datum unterzeichnet und somit entwertet. Der Fahrschüler bestätigt vor Beginn der geplanten Fahrstunde mit Unterschrift seine Fahrstunde.
  4. Der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren ist spätestens 10 Werktage vor der Prüfung fällig.
  5. Die zur Prüfung geplanten Fahrstunden zur Prüfungsvorbereitung sind spätestens 10 Werktage vor der Prüfung zu zahlen.
  6. Überzählige Geldbeträge und Vorauszahlungen werden innerhalb 14 Tage auf ein vom Leistungsempfänger zu nennendes Konto angewiesen.
  7. Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, kann die Fahrschule Erolzheim die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.
  8. Das Entgelt für eine eventuelle erforderliche weitere theoretische Ausbildung ist 10 Werktage vor Beginn zu entrichten.

Kündigung des Vertrages

Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit gekündigt werden.
Der Ausbildungsvertrag kann von der Fahrschule Erolzheim in den nachstehend genannten Fällen gekündigt werden.

  1. Wenn der Fahrschüler ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 8 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder
  2. er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht oder
  3. er wiederholt und/oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.

Entgelte bei Vertragskündigung

  1. Wird der Ausbildungsvertrag vom Fahrschüler gekündigt, so hat die Fahrschule Erolzheim Anspruch auf den vollen Grundbetrag, eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung und alle weiteren erbrachten Leistungen und Auslagen.
  2. Kündigt der Fahrschüler ohne triftigen Grund, steht der Fahrschule Erolzheim der Grundbetrag in voller Höhe zu.
  3. Wird der Vertrag von Seiten der Fahrschule Erolzheim gekündigt, so steht dieser der Grundbetrag und Ersatz für alle erbrachten Leistungen und Auslagen in voller Höhe zu.
  4. Überzählige Geldbeträge und Vorauszahlungen werden innerhalb 14 Tagen auf ein vom Leistungsempfänger zu nennendes Konto angewiesen.

Einhaltung vereinbarter Termine

Die Termine sind Einzeltermine.
Diese können nicht durch andere Fahrschüler besetzt werden.
Der Fahrschule entsteht ein unmittelbarer Schaden wenn Termine nicht eingehalten werden.
Darum sichern die Fahrschüler für ihre Person den pünktlichen Beginn der vereinbarten Fahrstunden.

  1. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule Erolzheim, Ersatzweise an der Bus-Haltestelle Raiffeisenbank Erolzheim.
  2. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum aktuellen Fahrstundensatz berechnet.
  3. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen.
  4. Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 30 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten. Die ausgefallene Ausbildungszeit geht zu Lasten der Fahrschule.
  5. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten.
  6. Verspätet sich der Fahrschüler hat er den Fahrlehrer rechtzeitig telefonisch davon in Kenntnis setzten.
  7. Verspätet sich der Fahrschüler um mehr als 20 Minuten ist die Wartepflicht des Fahrlehrers erfüllt. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen und wird gemäß dem aktuellen Preisaushang berechnet.
  8. Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist der Fahrlehrer unverzüglich telefonisch zu verständigen. KEINE SMS/Messenger Nachrichten. Bei Nichterreichbarkeit ist eine deutlich gesprochene Mailbox Nachricht mit dem vollständigen Namen und dem vereinbarten Termin und Ort zu hinterlassen.
  9. Vereinbarte Fahrstunden sind mindestens 48 Stunden (Werktags von Montag - Samstag) vor dem vereinbarten Termin zu stornieren. Absagen für Montag haben spätestens am Freitag bis 20:00 Uhr zu erfolgen.

Der Fahrlehrer ist bemüht Absagen nachvollziehbar per SMS oder Messanger zu bestätigen. Nicht korrekt erfolgte Absagen der Fahrstunden und/oder für sonstige vereinbarte und vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Ausbildungszeiten erfolgt die Ausfallentschädigung wie im aktuellem Preisaushang ausgewiesen. Dem Fahrschüler bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist.

Ausschluss vom praktischen und/oder Theoretischen Unterricht

Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen wenn:

  1. Er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht
  2. Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind
  3. Eine geordnete Durchführung des Unterrichtes wegen schuldhaften Verhaltens des Schülers nicht gewährleistet werden kann.
  4. Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit erfolgt wie im aktuellem Preisaushang ausgewiesen.

Behandlung von Ausbildungsgeräten und Fahrzeugen

Der Fahrschüler ist zum sorgsamen Umgang mit den Ausbildungsfahrzeugen, Lehrmodellen und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.Die gleiche Sorgfalt hat er auch den gesamten Räumlichkeiten der Fahrschule Erolzheim entgegen zu bringen.

Bedienung und Inbetriebnahme

Lehr- und Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden.

Abschluss der Ausbildung

  1. Der Fahrlehrer darf die Ausbildung gem. § 16 FlG erst abschließen, wenn er überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt.
    Der Fahrlehrer entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§ 6 FahrschAusbO).
  2. Anmeldung zur Prüfung:
    Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers. Sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, wird das Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren, wie im aktuellen Preisaushang ausgewiesen, berechnet.

Persönliche Daten, Bildaufnahmen, Video-Überwachung

Der Fahrschüler und ggf. die jeweilige/n Erziehungsberechtigte/n erklärt sich damit einverstanden, dass sein Personalausweis und ggf. die vorhandene Fahrerlaubnis bei der Anmeldung gescannt und archiviert wird. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergeben und dienen nur den Dokumentationspflichten der Fahrschule. Bei Tagestouren, Veranstaltungen, Fotosessions, Bestehen der Prüfung und andere Anlässen zusammen mit der Fahrschule werden eventuell Bildaufnahmen gemacht. Die Personen, die sich auf den Bildaufnahmen befinden, stimmen beim tätigen der Aufnahme deren zeitlich unbeschränkte Nutzung bis zum schriftlichen Widerruf zu. Die Bildaufnahmen werden ausschließlich zur Aussendarstellung der Fahrschule Erolzheim genutzt.

Gerichtsstand

Der Sitz der "Fahrschule Erolzheim" ist der Gerichtsstand.

Stand 01.07.2017