Banner

Führerschein Klasse B96

Erweiterung der Führerscheinklasse B um den Anhängerbetrieb, der nicht unter die Klasse B fällt.

Der Führerschein Klasse B96 gilt für Kraftfahrzeuge

  • bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
  • Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse jedoch darf die Fahrzeugkombination nicht schwerer sein als 4,25 t.
  • Ausgenommen sind Krafträder.

Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Wichtig: Keine Prüfung, aber es ist eine besondere 7 stündige Schulung durch die Fahrschule erforderlich.

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl "96" erteilt.

Ausbildung

Theoretischer Unterricht:

Der Unterricht besteht aus einem speziellen Thema zum führen eines Anhängers (z.B. eines Wohnwagens)
Dauer: 2,5 Zeit-Stunden

Praktische Ausbildung:

Praktische Übung besteht aus rangieren auf einem freien Gelände
Dauer: 3,5 Zeit-Stunden

Und fahren im Verkehr
Dauer: 1 Zeit-Stunde
(Fahren auf der Landstrasse, der Autobahn und bei Dunkelheit auf Wunsch möglich.)

Voraussetzungen

Mindestalter:

18 Jahre oder bF 17

Vorbesitz Führerscheinklasse B ist notwendig!