Führerschein Klasse B96
Erweiterung der Führerscheinklasse B um den Anhängerbetrieb, der nicht unter die Klasse B fällt.
Der Führerschein Klasse B96 gilt für Kraftfahrzeuge
- bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse jedoch darf die Fahrzeugkombination nicht schwerer sein als 4,25 t.
- Ausgenommen sind Krafträder.
Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Wichtig: Keine Prüfung, aber es ist eine besondere 7 stündige Schulung durch die Fahrschule erforderlich.
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl "96" erteilt.
Ausbildung
Theoretischer Unterricht:
Der Unterricht besteht aus einem speziellen Thema zum führen eines Anhängers (z.B. eines
Wohnwagens)
Dauer: 2,5 Zeit-Stunden
Praktische Ausbildung:
Praktische Übung besteht aus rangieren auf einem freien Gelände
Dauer: 3,5 Zeit-Stunden
Und fahren im Verkehr
Dauer: 1 Zeit-Stunde
(Fahren auf der Landstrasse, der Autobahn und bei Dunkelheit auf Wunsch möglich.)
Voraussetzungen
Mindestalter:
18 Jahre oder bF 17